Mit der Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED-Richtlinie) ergeben sich für bestimmte Industrieanlagen (sogenannte IED-Anlagen) neue Anforderungen im Genehmigungsverfahren und im Betrieb. So muss gemäß S 5 (4) BImSchG bei der Betriebseinstellung einer IED-Anlage, sofern es durch den Betrieb der Anlage zu einer erheblichen Verschmutzung des Bodens und des Grundwassers gekommen ist, das Anlagengrundstück in den früheren Zustand zurückgeführt werden. Bei Neuerrichtung oder wesentlicher änderung einer IED-Anlage muss dazu ein Ausgangszustandsbericht (AZB) für Boden und Grundwasser vorgelegt werden. Dieser Bericht ist im Rahmen des entsprechenden Genehmigungsverfahrens einzureichen.
Der Ausgangszustandsbericht (AZB) beschreibt den Zustand des Bodens und Grundwassers, wenn in der Anlage bestimmte gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden und dient bei der späteren Stilllegung der IED-Anlage in Verbindung mit dem Endzustandsbericht (EZB) als Maßstab für die Rückführungspflicht nach S 5 (4) BImSchG.
Wir erstellen für Sie den Ausgangszustandsbericht (AZB), koordinieren hierfür alle erforderlichen Maßnahmen und führen die Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde durch.
- Festlegung des Untersuchungskonzeptes
- Erstellung des Ausgangszustandsberichtes (AZB)
Die LABO (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz) hat zum AZB eine Arbeitshilfe erstellt (Link zu LABO Arbeitshilfe). Hierbei handelt es sich um ein unverbindliches Regelwerk. Sie ist zunächst nur eine Empfehlung an Behörden und Anlagenbetreiber. Es steht den einzelnen Bundesländern grundsätzlich frei zu entscheiden, inwieweit die Arbeitshilfe von den jeweiligen Vollzugsbehörden berücksichtigt werden soll.
Wir sind auf die Untersuchung und Beurteilung von Boden und Grundwasser auf industriellen Grundstücken spezialisiert. Wir beraten Sie und erarbeiten den Umfang, der zum Bericht über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser (AZB) aus Sicht Ihres Betriebes besonders zu berücksichtigen sind.